Egal ob schwarz, grau, hell- oder dunkelblau: Waren die Springreiter und Springreiterinnen früher fast ausschließlich in schwarzen, eher einfach geschnittenen Jacketts im Parcours unterwegs, fliegen sie heute sehr modisch über die Hindernisse. So sind z.B. die früher eher schmucklosen weißen Reithosen der Amazonen heute oft mit etlichen Applikationen versehen. Eine bruchsichere Kappe ist allerdings nach wie vor Pflicht. Damit sie stilecht, aber nach Vorschrift durch den Parcours kommen und nicht durch zum Beispiel eine zu lange Gerte vom Richterteam disqualifiziert werden, gibt spring-reiter.de hier einen Überblick über die erlaubte Ausrüstung im Spring-Sport laut der LPO.

Klasse E:
Beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug mit Reithose und Reitstiefeln oder Jodhpurhose und Stiefeletten

Klasse A bis S:
Helle Reithose
Reitstiefel, Stiefelletten und eng anliegende Glattleder-Chaps
Jackett und passendes Hemd mit Krawatte bzw. Bluse mit Plastron

Klasse M** und höher:
Rotes Jackett zugelassen

Stiefeletten: Stiefeletten sind in Verbindung mit gleichfarbigen und eng anliegenden Glattleder-Chaps nach der LPO als Stiefelersatz zugelassen, sofern sie optisch einteiligen Stiefeln entsprechen.

Schutzwesten: Zugelassen in allen Springprüfungen.

Marscherleichterung: Bei sehr hohen sommerlichen Temperaturen können die Richter Marscherleichterung erteilen, das heißt, die Reiter dürfen auch ohne Jackett in den Parcours einreiten.

Helm: Bruch- und splittersicherer Reit-Helm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung.

Gerte: Eine Spring-Gerte von max. 75cm (inkl. Schlag)

Sporen: Die maximale Dornlänge beträgt 4,5cm (inkl. Rädchen) und der Dorn muss nach unten zeigen. Die Sporen dürfen nicht dazu geeignet sein, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen.

Besonderheiten: Polizei- oder Bundeswehrangehörige reiten in der jeweiligen Uniform.