{"id":84971,"date":"2025-02-03T13:55:35","date_gmt":"2025-02-03T12:55:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.spring-reiter.de\/?p=84971"},"modified":"2025-02-03T13:55:37","modified_gmt":"2025-02-03T12:55:37","slug":"ende-eines-olympia-traums-3-jahre-sperre-6-000-schweizer-franken-strafe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.spring-reiter.de\/en\/index.php\/2025\/02\/03\/ende-eines-olympia-traums-3-jahre-sperre-6-000-schweizer-franken-strafe\/","title":{"rendered":"Ende eines Olympia-Traums: 3 Jahre Sperre, 6.000 Schweizer Franken Strafe"},"content":{"rendered":"\n<p>Wenn der Traum von der eigenen Olympia-Teilnahme auf die schiefe Bahn f\u00fchrt, kann es sehr teuer werden. Das erlebt gerade eine belgische Springreiterin, die mit Hilfe von gef\u00e4lschtem Pass und F\u00fchrerschein versuchte, f\u00fcr Malta nach Paris zu kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Alles schien ganz harmlos anzufangen und liest sich in dem Urteil des FEI Tribunals so:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;Michelle Dejonghe ist eine bei der FEI registrierte Pferdesportlerin in der Disziplin Springen, die erstmals am 2. Januar 2019 \u00fcber den belgischen Pferdesportverband bei der FEI registriert wurde. Die Beklagte hat seit ihrer Erstregistrierung noch an keinen FEI-Wettbewerben teilgenommen.<br>Am 12. Februar 2024 beantragte die Beklagte \u00fcber den maltesischen Pferdesportverband bei der FEI einen Wechsel der Sportnationalit\u00e4t von Belgien nach Malta. Am 13. M\u00e4rz 2024 genehmigte die FEI diesen Wechsel der Sportnationalit\u00e4t.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p>Doch dann nahm die Sache ganz anders Fahrt auf, als es der Traum von Olympia vorsah:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;Im Mai 2024 setzte sich die belgische Polizei mit der FEI in Verbindung und fragte, ob die Beklagte eine von der FEI registrierter Athletin sei, sie wolle f\u00fcr Malta an den Olympischen Spielen 2024 in Paris teilnehmen. Die belgische Polizei \u00fcbermittelte auch eine Kopie eines Schreibens mit dem Titel \u201eFEI Confirmation for Equestrian Event at the Olympic Games\u201c.<br>Am 8. Mai 2024 schickte die FEI eine E-Mail an die belgische Polizei, in der sie mitteilte, dass das besagte Dokument nicht von der FEI ausgestellt worden sei, da die FEI diese Art von Dokumenten nicht ausstelle.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p>Und: &#8220;Dieses FEI-Dokument bescheinigte, dass die Beklagte zur Teilnahme an den Olympischen Spielen Paris 2024 berechtigt war, obwohl sie seit ihrer Registrierung an keinen FEI-Wettbewerben teilgenommen hat. Die Beklagte verwendete den Briefkopf der FEI, das Logo und die Unterschrift eines Mitarbeiters. Es scheint, dass diese Elemente aus dem<br>Schreiben der FEI entnommen wurden, das den Wechsel der Sportnationalit\u00e4t der Beklagten von Belgien nach Malta genehmigte.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p>Damit war der Startschuss zur gr\u00fcndlichen Untersuchung gefallen:<\/p>\n\n\n\n<p>Am 2. August 2024 wurde die FEI von der Equestrian Federation of Malta dar\u00fcber informiert, dass alle offiziellen staatlichen Dokumente, die der Beklagte zun\u00e4chst bei der Equestrian<br>Federation of Malta und dann bei der FEI eingereicht hatte, um einen Wechsel der Sportnationalit\u00e4t zu erwirken, ebenfalls gef\u00e4lscht waren und der Beklagte in Wirklichkeit weder die maltesische Staatsb\u00fcrgerschaft noch dort einen Wohnsitz besitzt. Pass, F\u00fchrerschein: &#8220;Alle  von der Beklagten vorgelegten maltesischen Dokumente sind von schlechter Qualit\u00e4t und weisen Anzeichen von Manipulation auf.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p>Die FEI schrieb die Reiterin im September zweimal an, informierte \u00fcber die Vorw\u00fcrfe, erwartete ein Stellungnahme &#8211; aber bekam keine Antwort. Schlie\u00dflich forderte der Vorsitzende des FEI-Tribunals den belgischen Verband auf, die betreffende Korrespondenz an den Beklagten zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;Am 29. Oktober 2024 antwortete die Beklagte auf die E-Mail des belgischen Reitsportverbandes, indem sie den Erhalt der Korrespondenz des FEI-Tribunals best\u00e4tigte und<br>mitteilte, dass alles von ihrem Anwalt bearbeitet werde. Dar\u00fcber hinaus teilte die Beklagte<br>mit, dass eine Untersuchung gegen den T\u00e4ter laufe, der ihre Identit\u00e4t benutze, um einen Betrug zu begehen, bei dem es um den Verkauf von Pferden gehe, die nicht existierten. Schlie\u00dflich gab die Beschwerdegegnerin ihre Telefonnummer und ihre Wohnanschrift an.&#8221; Aber zu den Vorw\u00fcrfen des FEI-Tribunals gab es keine Antwort.<\/p>\n\n\n\n<p>Das FEI-Tribunal kam jetzt zu einem nicht mehr \u00fcberraschenden Urteil:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;Die Beklagte hat die FEI und den maltesischenPferdesportverband vors\u00e4tzlich in die Irre gef\u00fchrt, indem sie das FEI-Dokument gef\u00e4lscht und gef\u00e4lschte maltesische Dokumente vorgelegt hat, um die Genehmigung f\u00fcr einen Wechsel der Sportnationalit\u00e4t zu erhalten. Derartige Handlungen werden als erheblicher Versto\u00df gegen das FEI-Reglement angesehen, da sie weder mit den Grundwerten der olympischen Sportbewegung noch mit den allgemeinen Grunds\u00e4tzen des Verhaltens, der Fairness und des Sportsgeistes in Einklang stehen. Es handelte sich um Betrug und eine kriminelle Handlung. Die Vergehen wurden vors\u00e4tzlich begangen &#8211; die Angeklagte f\u00e4lschte bewusst und vors\u00e4tzlich ein Dokument \u00fcber ihre Teilnahmeberechtigung f\u00fcr die Olympischen Spiele Paris 2024 sowie weitere Dokumente, um ihre sportliche Staatsangeh\u00f6rigkeit zu \u00e4ndern.&#8221;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschuldigte habe sich entschieden, keine Antwort auf die Beschwerde der FEI einzureichen. &#8220;Stattdessen beschr\u00e4nkte sie ihre Teilnahme an dem Verfahren darauf, den Erhalt der Schreiben des Gremiums zu best\u00e4tigen und zu behaupten, dass jemand ihre Identit\u00e4t unrechtm\u00e4\u00dfig benutzt habe. Die Beschwerdegegnerin hat keine Beweise<br>f\u00fcr diese Behauptung vorgelegt.&#8221; <\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil lautet: <\/p>\n\n\n\n<p>&#8220;Frau Dejonghe wird f\u00fcr einen Zeitraum von drei (3) Jahren mit Wirkung ab dem Datum der<br>Zustellung dieser Entscheidung gesperrt. Gem\u00e4ss Artikel 164.6 der GRs ist es der Beklagten<br>f\u00fcr die Dauer ihrer Suspendierung untersagt, in irgendeiner Eigenschaft, einschliesslich als Zuschauerin, an Wettbewerben oder Veranstaltungen teilzunehmen, die von der<br>FEI oder einem nationalen Verband genehmigt oder organisiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Frau Dejonghe wird verurteilt, innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Geldstrafe von sechstausend Schweizer Franken (CHF 6&#8217;000) an die FEI zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Frau Dejonghe wird verurteilt, einen Beitrag f\u00fcr die Verfahrenskosten, die der FEI<br>in diesem Verfahren entstanden sind, in H\u00f6he von eintausendf\u00fcnfhundert Schweizer Franken (CHF 1&#8217;500) zu zahlen. Dieser Betrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung dieses Entscheids zu bezahlen.&#8221;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn der Traum von der eigenen Olympia-Teilnahme auf die schiefe Bahn f\u00fchrt, kann es sehr teuer werden. 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