Italien als Vorreiter: Hier ist das Pferd Athlet, mit gleichen Rechten wie die Reiter!
In Bologna: IJRC-Direktorin Eleonora Ottaviani Photo: FISE/Sergio Isler

Italien als Vorreiter: Hier ist das Pferd Athlet, mit gleichen Rechten wie die Reiter!

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Das Pferd, nicht der Reiter stand jetzt im Zentrum der Konferenz „Das Pferd als Sportler: Schutz und Perspektiven“. Der International Jumping Riders Club (IJRC), der italienische Pferdesportverband (FISE) und die Universität Bologna hatten das Treffen unter der Schirmherrschaft der FEI in Bologna organisiert. Denn Italien ist Vorreiter bei der rechtlichen Anerkennung des Pferdes als Sportler. Seit September 2023 gilt dort, dass ein Pferd als “Sportpferd” definiert ist, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind: Es muss “im Pferdeverzeichnis eingetragen” sein, es muss als “nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmt” deklariert sein und es muss im Verzeichnis der Sportpferde des italienischen Pferdesportverbands FISE eingetragen sein.

Im Mittelpunkt der Debatte jetzt in Bologna stand Kapitel II des italienischen Gesetzesdekrets, das die vom FISE geforderte Anerkennung der Rolle des Pferdes als Sportler, gleichberechtigt mit den Frauen und Männern, die mit ihnen an Wettkämpfen teilnehmen, vorsieht. Die IJRC-Direktorin Eleonora Ottaviani betonte, dass „dieses Gesetz die Möglichkeit bietet, das Pferd in unserem Sport endlich als Subjekt und nicht mehr als Objekt anzuerkennen. Das Wohlbefinden und das Wohlergehen von Pferden ist seit langem ein Bereich der gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen der IJRC und der FEI. Die Mitglieder des Clubs sind aktiv an allen Forschungsaufträgen beteiligt. Die Nachricht von der Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes in Italien wurde von den Mitgliedern der IJRC mit Begeisterung aufgenommen. Zum ersten Mal sind die Worte ‘Sportpferd’ oder ‘Athletenpferd’ zu einem gesetzlichen Begriff geworden”.

Das in Bologna vorgestellte Thema erhält eine noch größere Bedeutung, da es die Grundlage für weitere rechtliche Entwicklungen – z.B. in den Bereichen Pferdetransport und Veterinärkontrollen – auf nationaler und EU-Ebene sein wird.

In Deutschland hat es 1990 den ersten Schritt auf diesem Weg gegeben. Lange Zeit galten Tiere hierzulande rechtlich als Sachen. Dies wurde mit der Einführung des § 90a BGB geändert: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.”