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Die Ausrüstung der Pferde muss den Regeln der Reitlehre und den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen:

Erlaubte Gebisse

Wassertrense (einfach, doppelt gebrochen oder gebogen)

Olivenkopftrense (einfach oder doppelt gebrochen)

D-Trense (einfach oder doppelt gebrochen)

Schenkeltrense (einfach oder doppelt gebrochen)

Stangengebisse (ungebrochen, auch biegsam)

Drei-Ring-Gebiss (ungebrochen, einfach, doppelt gebrochen oder gebogen) – ein Paar Zügel in den großen Ringen oder in den kleinen Ringen oder per Steg von den großen zu den kleinen, unteren Ringen

Pelham (ungebrochen, einfach, doppelt gebrochen oder gebogen) – mit oder ohne beweglicher Kinnkette (inklusive Unterlage aus Leder oder weichem Gummi/Plastik) – ein Paar Zügel im mittleren Ring oder im Steg vom mittleren zum unteren Ring

Springkandare (ungebrochen, einfach, doppelt gebrochen oder gebogen) – mit oder ohne beweglicher Kinnkette (inklusive Unterlage aus Leder oder weichem Gummi/Plastik)

Baucher-Gebiss (ungebrochen, einfach, doppelt gebrochen oder gebogen)

Bei Kl. E: sind weder Stangen-, noch Pelham- oder Drei-Ringe-Gebisse erlaubt.

Bis einschließlich Kl. M*: jeweils nur ein Zügelpaar zulässig.

Ab Kl. M**: beliebige Zäumung mit Gebiss und/oder gebisslose Zäumung mit oder ohne Reithalfter mit bis zu zwei Zügelpaare im Sinne der Vorbemerkung.

Dicke der Gebisse (im Maulwinkel gemessen): Ponys: 10-18mm, Pferde: 14-21mm

einfach gebrocheneWassertrense

doppelt gebrocheneWassertrense

Olivenkopftrense

D-Trense

Schenkeltrense

Stangengebiss aus Gummi

Stangengebiss aus Metall

Stangengebiss aus Kunststoff

Pelham (Max. Länge der Anzüge 7cm)

Erlaubte Reithalfter

Hannoversches Reithalfter

Englisches Reithalfter

Kombiniertes Reithalfter

Mexikanisches Reithalfter

Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden.

Erlaubte Gamaschen an den Vorderbeinen

Bandagen

Gamaschen

Fesselringe

Springglocken

Fesselbänder

Ballenschoner

Erlaubte Gamaschen an den Hinterbeinen

Streichkappen mit Klettverschluss

Streichkappen mit Knopf- oder Hakenverschluss

Doppelschalengamaschen mit Klettverschluss

Doppelschalengamaschen mit Knopf- oder Hakenverschluss

Bandagen, jedoch nicht unter Gamaschen

Fesselringe, Fesselbänder und Ballenschoner

Springglocken

Schutzelement muss um die Innenseite der Fessel platziert sein, Fell zulässig, Mindestbreite der Riemen 2,5cm und des Riemen 5cm, Maximallänge 20cm.

Gamaschen und alle sonstigen zum Schutz der Pferdebeine erlaubten Ausrüstungsgegenstände sind nicht nur korrekt anzulegen, sondern dürfen mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen auch grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Zu diesem Zweck ist auch ein Verlassen des Vorbereitungsplatzes nicht zulässig.

Sattel: einschließlich Steigbügeln/Steigbügelriemen und Gurt. In Pony-Prüfungen der Kl. E bis L ist ein Schweifriemen zugelassen.

Kopfnummern: Ab 2024 sind zwei Kopfnummern pro Pferd Pflicht. Diese ist während des gesamten Turniers deutlich sichtbar anzubringen.

Vorderzeug: zugelassen in allen Prüfungen.

Erlaubte Hilfszügel: Die Verwendung einer beliebigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz ist nur noch ab Klasse M** zulässig. (Das Springen mit Schlaufzügel ist und bleibt generell verboten).

Fliegenschutz

Ohrenschutz: Das Sichtfeld und das Ohrenspiel dürfen nicht beeinträchtigt sein. Lärmdämmendes Material ist zugelassen, darf jedoch nicht in den Gehörgang/Ohrmuschel hineinreichen, Geräusche und der Gehörsinn dürfen nicht ausgeschaltet werden.

Eine netzartige Fliegenmaske ist auf dem Vorbereitungsplatz zugelassen, jedoch nicht beim Überwinden von Hindernissen.

Stollen und Stollengurt: erlaubt in allen Prüfungen.

Wann welche Stollen: Auf festem und harten Untergrund werden meist sehr spitze und scharfe Stollen in die Stollenlöcher eingesetzt. In weichem und matschigem Gelände werden dagegen häufig breite und kantige Stollen verwendet, die mit ihrer Form die Rutschgefahr vermindern. Nicht vergessen: Die Stollen vor dem Rücktransport unbedingt vorher wieder herausdrehen.

Nicht erlaubt: mit Gewichten beschwerte Gamaschen oder Springglocken.

Nicht erlaubt: Schlaufzügel beim Überwinden von Hindernissen

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