Egal ob schwarz, grau, hell- oder dunkelblau: Waren die Springreiter und Springreiterinnen früher fast ausschließlich in schwarzen, eher einfach geschnittenen Jacketts im Parcours unterwegs, fliegen sie heute sehr modisch über die Hindernisse. So sind z.B. die früher eher schmucklosen weißen Reithosen der Amazonen heute oft mit etlichen Applikationen versehen. Eine bruchsichere Kappe ist allerdings nach wie vor Pflicht. Damit sie stilecht, aber nach Vorschrift durch den Parcours kommen und nicht durch zum Beispiel eine zu lange Gerte vom Richterteam disqualifiziert werden, gibt spring-reiter.de hier einen Überblick über die erlaubte Ausrüstung im Spring-Sport laut der LPO.
Klasse E:
Beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug mit Reithose und Reitstiefeln oder Jodhpurhose und Stiefeletten
Klasse E bis S:
Helle Reithose
Jackett (rotes Jackett nur ab M**)
Hemd oder hemdähnliches Oberteil mit Krawatte bzw. Bluse oder blusenähnliches Oberteil
Dunkle Reitstiefel oder Stiefeletten mit gleichfarbigen eng anliegende Chaps
Schutzwesten: Zugelassen in allen Springprüfungen.
Marscherleichterung: Bei sehr hohen sommerlichen Temperaturen können die Richter Marscherleichterung erteilen, das heißt, die Reiter dürfen auch ohne Jackett in den Parcours einreiten.
Helm: Bruch- und splittersicherer Reit-Helm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung.
Gerte: Eine Spring-Gerte von max. 75cm (inkl. Schlag)
Sporen: Die maximale Dornlänge beträgt 4cm (inkl. freirotierender Rädchen ohne Zacken) und der Dorn muss horizontal bzw. nach unten zeigen. Bei fachgerechter Anwendung nicht geeignet, um Verletzungen zu verursachen.
Besonderheiten: Polizei- oder Bundeswehrangehörige reiten in der jeweiligen Uniform.
