„Ich habe schmerzlich erfahren, dass man noch viel vorsichtiger sein muss.“ Josch Löhden zu der nachträglichen Disqualifikation in Basel
Flogen zum Sieg in Basel: Josch Löhden und EIC Schabernack. Foto: Chi Classic Basel

„Ich habe schmerzlich erfahren, dass man noch viel vorsichtiger sein muss.“ Josch Löhden zu der nachträglichen Disqualifikation in Basel

Der Schock traf doppelt, denn er kam unerwartet, weil Josch Löhden sicher war, sich an alle Vorgaben gehalten zu haben: Nach der Medikationskotrolle war plötzlich sein Sieg in Basel bei der Goldenen Trommel, der größte Triumph in seiner Karriere, dahin. Samt Preisgeld.

spring-reiter.de hat mit Josch Löhden gesprochen: Was ist passiert?

„Wir haben EIC Schabernack, lange vor dem Turnier in Basel, mit einer Gelenk-Pflege, einem Kortison-Präparat, behandelt“, erzählt er. „Das Präparat hat laut FEI eine Karenzzeit von 7 Tagen, die haben wir easy eingehalten und waren sogar mehrere Tage drüber. Ich habe mir also gar keine Sorgen gemacht.“

Trotzdem folgte der Schock. „Ich wurde in Basel positiv auf Triamcinolone acetonide getestet – das ist ein Kortisonpräparat, das unter die Rubrik „Controlled Medication“ fällt und nichts mit Doping zu tun hat. Ich bin natürlich aus allen Wolken gefallen, weil ich ja die Karenz-Zeit easy eingehalten hatte. Im gleichen Monat sind tatsächlich noch drei weitere Pferde auf dieses Medikament positiv getestet worden. Das ist schon auffällig und zeigt, dass die bei der FEI hinterlegten Karenz-Daten irgendwie nicht stimmen. Die B-Probe habe ich gar nicht mehr veranlasst, weil ich das Medikament ja benutzt habe und mich aber auch an die Karenz-Zeit der FEI gehalten habe.“

Er ist ratlos: „Wir haben uns an alles gehalten. Ich reite, seitdem ich ein kleines Kind bin, und ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Ich habe jetzt sehr schmerzlich erfahren, dass man noch viel vorsichtiger sein muss. Das tut schon alles sehr weh, aber künftig werde ich meine Karenz-Zeit bei diesem Präparat auf 14 Tage hoch setzten.“

Eine Sperre bekam Löhden nicht, da er dem „Fast-Track-Verfahren“ zugestimmt hatte. Das ist ein Verwaltungsverfahren, das nur für Verstöße im Zusammenhang mit kontrollierten Medikamenten möglich ist. Wenn die Probe eines Pferdes positiv auf eine kontrollierte Substanz getestet wird und es sich um den ersten Verstoß sowohl für die verantwortliche Person als auch für das Pferd handelt, wird der verantwortlichen Person die Möglichkeit geboten, das Verwaltungsverfahren (auch als „Fast Track” bezeichnet) in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass sie sich bereit erklären kann, eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 CHF und Kosten in Höhe von 1.000 CHF zu zahlen (die Kosten können auf 2.000 CHF erhöht werden, wenn eine B-Probenanalyse beantragt wird) und gleichzeitig auf ihr Recht auf eine abschließende Anhörung vor dem FEI-Tribunal zu verzichten.

 Sowohl die verantwortliche Person als auch das Pferd werden von der gesamten Veranstaltung, bei der die Probe entnommen wurde, disqualifiziert, was den Verlust von Preisgeldern oder Medaillen beinhaltet, jedoch wird keine Sperre (d. h. Suspendierung) verhängt. Das Verwaltungsverfahren wird als Vorteil für erstmalige geringfügige Verstöße angeboten.