Zwangspause für Abdullah Alsharbatly nach der zweiten Warning Card innerhalb von 12 Monaten
Abdullah Alsharbatly und Diriyah alias Dubai du Cedre. Foto: Doha Tour

Zwangspause für Abdullah Alsharbatly nach der zweiten Warning Card innerhalb von 12 Monaten

Das CSI4* in Gijon endete am 27. August für Abdullah Alsharbatly mit Platz acht auf Valentino (v. Diamantino), den er ein Jahr zuvor von Scott Brash übernommen hatte – und es war erst einmal der letzte Start für den saudischen Nationenpreisreiter. Denn in Gijon fanden zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten die Stewards bei ihm eine Verletzung am Pferd. Und nach den neuen Regeln der FEI bedeutet die zweite „Warning Card“ innerhalb von zwölf Monaten automatisch eine Sperre von einem Monat für den Reiter. Erst ab dem 01. Oktober darf Abdullah Alsharbatly also wieder bei Turnieren antreten.

Ein roter Stempel „SUSPENDET“ prangt so lange auf der FEI-Seite des 36. der Weltrangliste, der bei der WM in Aachen auf Diriyah (v. Baloubet du Rouet), die er unter dem Namen Dubai du Cedre im Herbst 2025 von Janne Friederike Meyer-Zimmermann übernommen hatte, mit seinem Team Saudi-Arabien auf Rang elf gelandet war.

Unter der Nummer 259.1 der FEI Jumping Rules heißt es dazu:

„Jegliches Blut am Pferd, das durch Sattelzeug oder Ausrüstung verursacht wurde, oder jegliches durch einen Athleten verursachtes Blut, das während eines Wettkampfs (vom Aufwärmen bis zum Abschluss aller Kontrollen/Tests nach dem Wettkampf) festgestellt wird, hat für die verantwortliche Person die folgenden Konsequenzen, die vom Vorsitzenden der Platzjury verhängt werden:

Erster Verstoß – Vermerkte Verwarnung im Springreiten

Zweiter Verstoß – Vermerkte Verwarnung im Springreiten

Sollte dieselbe verantwortliche Person zwei oder mehr protokollierte Verwarnungen beim Springen bei derselben oder einer anderen Veranstaltung innerhalb von 12 Monaten nach Zustellung der ersten protokollierten Verwarnung beim Springen erhalten, wird gegen die verantwortliche Person eine Geldstrafe in Höhe von 1’000 CHF verhängt und sie wird automatisch für einen Zeitraum von einem Monat gesperrt; diese Sperre beginnt am Tag nach dem letzten Tag der Veranstaltung, bei der die zweite protokollierte Verwarnung beim Springen ausgesprochen wurde. Die FEI benachrichtigt die verantwortliche Person und bestätigt das Datum der Sperre. Zur Vermeidung von Zweifeln: Die Zustellung der Benachrichtigung durch die FEI nach dem Beginn der Sperre führt in keiner Weise zur Ungültigkeit oder Verschiebung des Beginns der Sperre.“