Nach zweieinhalb Jahren: Freispruch für Nadja Peter Steiner
Freispruch nach langem Kampf: Nadja Peter Steiner Foto: Wikimedia Commons

Nach zweieinhalb Jahren: Freispruch für Nadja Peter Steiner

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Manchmal mahlen die Mühlen des Rechts doch sehr lange. In diesem Fall vom Oktober 2017 bis jetzt: Denn am 8. Oktober 2017 war beim Weltcup-Turnier in Marokko im Blut von Nadja Peter Steiner Desmethyltramadol gefunden worden, das Abbauprodukt eines Schmerzmittels aus der Humanmedizin, das für Pferde nicht zugelassen ist.

Es folgte das übliche Prozedere: Sperre der Reiterin für neun Monate – aber dann, im Sommer 2018 hob die FEI die Sperre erst einmal wieder auf wegen „besonderer Umstände“. Es ging dabei um die Aussagen der Schweizer Reiterin: Ein Mitglied des marokkanischen Königshauses habe während der langen Siegeszeremonie ihr Pferd gehalten, das ihm dabei die Hand abgeleckt habe. Ein Beweisfoto dafür gab es auch. Und dieser Weg der Kontaminierung war zumindest möglich.

Naja Peter Steiner besorgte sich zusätzlich wissenschaftliche Expertise, dass das Mittel in ihre Stute durch Kontakt mit Schweiß oder Urin gelangt sein könnte.

Nichtsdestotrotz: In der nächsten Verhandlungsrunde kassierte die FEI den Freispruch wieder: Es sei Nadja Peter Steiner nicht gelungen zu beweisen, dass sie an der positiven Dopingprobe keine Schuld trifft. Also wurde sie im Februar dieses Jahres erneut verurteilt: Sperre für die Reiterin bis zum Mai 2021, 7.500 Schweizer Franken Geldstrafe sowie die Übernahme aller Kosten, einschließlich der Laborkosten.

Die Schweizerin akzeptierte das nicht, zog vor den internationalen Sportgerichtshof CAS. Und kurz bevor es dort zum Freispruch gekommen ist, lenkte auch die FEI selbst ein. Also lautet die CAS-Entscheidung, dass der Gerichtshof die Einigung vom 18. Juni zwischen Verband und Reiterin akzeptiert: Die Sperre wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben!

Die Athletin habe nachgewiesen, dass die verbotene Substanz wahrscheinlich über das Heu in den Pferdekörper gelangt sei – und auf das Heu habe zuvor ein Mitglied ihres Personals, das das Schmerzmittel Tramadol eingenommen hatte, uriniert.

Nur eins bleibt: Weil im Blut des Pferdes unbestritten eine verbotene Substanz war, bleibt die nachträgliche Disqualifikation für den Ritt in Marokko bestehen.

Der komplette Wortlaut der Entscheidung hier